AUSSCHREIBUNG – Fördermittel für Coding-Projekt im Rahmen der EU Code Week – 7.500 €
Bewerbungsschluss: 15.5.2025
Zur Umsetzung neuer innovativer Coding-Projekte und zur Ausweitung bestehender Initiativen, deren Ziele eng mit den Prioritäten der EU Code Week verknüpft sind, gibt es jetzt die Möglichkeit Fördermittel zu beantragen.
Das Code4Europe-Konsortium, das mit der Betreuung der EU Code Week beauftragt ist, hat ein Fördersystem etabliert, um Projekte von der Basis - auf Graswurzelebene - zu unterstützen. Science on Stage Deutschland e.V., zuständig für die Vernetzung der Coding Akteur*innen im deutschsprachigen Raum, lädt zur Einreichung von Anträgen für Fördermittel ein, um Aktivitäten in den Bereichen digitale Bildung, Coding und Computational Thinking zu unterstützen.
Gefördert wird ein ausgewähltes Projekt mit 7.500 €.
Die EU Code Week wird gefördert durch die Europäische Union.

Ziele
Das Ziel dieser Ausschreibung ist es, Coding-Projekte auf Graswurzelebene zu identifizieren und zu fördern, die im Einklang mit der Mission der EU Code Week stehen, nämlich Coding, Computational Thinking und digitale Fähigkeiten in ganz Europa zu fördern.
Die Ziele sind:
- Förderung der Entwicklung von innovativen und skalierbaren Coding-Aktivitäten.
- Unterstützung von Initiativen, die Coding in Bildungskontexten integrieren und Engagement fördern.
- Förderung der Einbeziehung des lokalen Umfelds und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteur*innen und Interessensgruppen.
- Priorisierung von Projekten, die die Geschlechterlücke schließen und Vielfalt in der MINT-Bildung fördern.
Details zur Förderung
Fördermittel in Höhe von 7.500 € werden vergeben, basierend auf der Qualität der Anträge anhand folgender Kriterien:
- Klarheit und Verständlichkeit des Projektvorschlags
- Umsetzbarkeit
- Angestrebte Wirkung
- Übereinstimmung mit den Zielen der EU Code Week
Wer kann sich bewerben
Voraussetzung: die einreichende Organisation hat ihren Sitz in Deutschland, Österreich oder Liechtenstein und muss gemeinnützig sein. Ein Nachweis der Gemeinnützigkeit ist vorzulegen (z.B. Freistellungsbescheid in Deutschland)
Bewerbungen können z.B. eingereicht werden von
- Schulen (durch Schulfördervereine)
- Bibliotheken und anderen öffentlichen Einrichtungen (durch Fördervereine oder gemeinnützige Stiftungen)
- Außerschulische Lernorte, Verbände und Vereine im Bereich Coding und digitale Bildung
Was kann gefördert werden
- Lizenzen für Online-Tools
- Lernmaterialien für Teilnehmende einschließlich Bearbeitung und Versand, z.B. Arbeitsbücher oder Hardware
- Kommunikation, um potenzielle Teilnehmende zu erreichen, z.B. Flyer, Poster, Online-Marketing
- Professionelle externe Unterstützung zur Ermöglichung einer Online-Veranstaltung, z.B. technischer Support
- Miete für Räume, die z.B. wegen technischer Infrastruktur benötigt werden
Bitte zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, falls Unklarheiten bestehen oder wenn Sie Informationen benötigen, die nicht in den aufgeführten Ausgaben enthalten sind.
Ausschlusskriterien
Folgende Projektideen sind von der Förderung ausgeschlossen:
- Projekte, die nicht in Deutschland, Österreich, Liechtenstein entwickelt und umgesetzt werden
- Politische oder religiöse Initiativen
- Projekte, die nur Einzelpersonen zugutekommen
- Projekte, die keinen inhaltlichen Bezug zur EU Code Week haben
- Projekte/Veranstaltungen, die nicht dem Wohl der Allgemeinheit dienen
Bewerbungsverfahren
Interessierte Organisationen sind eingeladen, bis zum 15.5.2025 einen Projektvorschlag einzureichen. Bewerbungen müssen bis zu diesem Datum über dieses Online-Formular: https://forms.office.com/e/fptC9Enuas eingereicht werden.
Jede Bewerbung muss Folgendes beinhalten:
- Projektbeschreibung, die die Ziele des Projekts und die erwartete Wirkung deutlich macht
- Details zur geplanten Umsetzung, zum Zeitplan und zu den benötigten Ressourcen
- Informationen über die Bewerberorganisation, einschließlich relevanter Erfahrungen
- Budgetplan für das Projekt
Bitte verwenden Sie diese Vorlage für die Projektbeschreibung.
Informationen zur Projektbeschreibung.
Bewertung und Auswahl
Ein Auswahlkomitee, bestehend aus Akteur*innen der Code Week (z.B. Botschafter*innen der Code Week, Leading Teachers, Edu Koordinator*innen) und Vertreter*innen von Science on Stage Deutschland e.V., wird die Vorschläge bewerten.
Die Vorschläge werden anhand folgender Aspekte bewertet:
- Darstellung des Projekts: Ist das geplante Projekt verständlich und umfassend präsentiert.
- Zielsetzung des Projekts in Einklang mit den Prioritäten der EU Code Week: Stimmen die Ziele des Projekts mit den Prioritäten der EU Code Week überein und eignet sich das geplante Vorgehen zur Verwirklichung dieser Ziele? Zudem wird die Umsetzbarkeit der Aktivitäten in Bezug auf den vorgesehenen Zeitplan sowie der vorhandenen professionellen, organisatorischen und technologischen Ressourcen beurteilt.
- Bildung im Bereich Coding und Computational Thinking: Wie stark sind Coding und Computational Thinking im Zentrum des Projekts und wie werden diese Aspekte durch den Einsatz verschiedener Coding-Ansätze (wie Block-Sprachen, unplugged Coding, Making etc.) und den eingesetzten Vermittlungsmethoden umgesetzt?
- Qualität des vorgeschlagenen Projekts in Bezug auf didaktische Elemente und eingesetzte Methodologien, Vermittlung von Kernkompetenzen (Lesen und Schreiben, Rechnen, Daten- und digitale Kompetenz - OECD Learning Compass; Council of Europe, key competencies for lifelong learning 2018)
Des Weiteren werden unter diesem Aspekt bewertet: Einsatz von Bewertungsinstrumenten, die Entwicklung von Synergien in regionalen Kontexten und kollaborativen Netzwerken zur Verbesserung der Wirksamkeit der Initiative und die Einbeziehung verschiedener Stakeholder.
Folgende Aspekte werden außerdem positiv bewertet: Projekte, die über einen längeren Zeitraum gehen im Gegensatz zu punktuellen Maßnahmen; Verbreitung von Ressourcen und Materialien, um die Wiederholbarkeit der Aktivitäten zu fördern. - Wirkung: Hierbei wird die Beteiligung mehrerer Klassen, Schulen, verschiedener Teilnehmergruppen und des lokalen Umfelds berücksichtigt. Besonderes Augenmerk wird auf die Einbeziehung von Mädchen und die Förderung der MINT-Bildung gelegt.
Zeitplan
- Start des Bewerbungszeitraumes: 13.3.2025
- Bewerbungsschluss: 15.5.2025
- Benachrichtigung der ausgewählten Projekte: 15.6.2025
- Pojektumsetzungszeitraum 15.7.-15.11.2025
- Bericht und Mittelverwendungsnachweis: 30 Tage nach Ende des Projekts
Zahlungsmodalitäten
Nach Unterzeichnung der Mittelweiterleitungsvereinbarung erhält die geförderte gemeinnützige Organisation eine Vorfinanzierung, um mit der Arbeit am Projekt zu beginnen (70% des Zuwendungsbetrags).
Zahlung des Restbetrags: Am Ende des Projekts berechnen wir Ihren endgültigen Zuwendungsbetrag auf Basis des eingereichten Projektberichtes und des Mittelverwendungsnachweises. Die geförderte gemeinnützige Organisation erhält anschließen den Restbetrag der bewilligten Fördermittel (maximal 30% des Zuwendungsbetrags.)
Berichtspflicht und andere Pflichten
Die geförderte gemeinnützige Organisation ist verpflichtet, am Ende des Projekts einen Abschlussbericht einzureichen.
Dieser muss beinhalten:
- Zusammenfassung: Ein kurzer zusammengefasster Rückblick auf das Projekt.
- Projektbeschreibung: Detaillierte Beschreibung des Projekts, einschließlich Ziele und Zielgruppen.
- Aktivitäten und Maßnahmen: Auflistung und Beschreibung der durchgeführten Aktivitäten und Maßnahmen.
- Ergebnisse und Erfolge: Darstellung der erzielten Ergebnisse und Erfolge des Projekts.
- Evaluation und Feedback: Bewertung des Projekts und Feedback von Teilnehmenden und Stakeholdern.
- Anlagen: Relevante Dokumente, Fotos und andere Anhänge.
Die Organisation ist verpflichtet, bei der Bereitstellung von Informationsmaterial, insbesondere von Bildern und Videos oder Namen, die geltenden Gesetze zu beachten und Science on Stage Deutschland e.V. von allen Ansprüchen Dritter, zum Beispiel wegen Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder sonstigen Rechten, freizustellen und schadlos zu halten. Es wird darauf hingewiesen, dass Einverständniserklärungen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen erforderlich sein können (insbesondere bei Minderjährigen mit der Unterschrift der Eltern).
Die geförderte Organisation stellt Science on Stage Deutschland eine Zuwendungsbestätigung über die im Rahmen Förderung erhaltene Zuwendung aus.
Zuwendungsbestätigungen müssen jeweils 14 Tage nach Eingang des Förderbeitrages an Science on Stage Deutschland e.V. gesendet werden. Der Projektbericht mit Finanzbericht (Mittelverwendungsnachweis und Belege) muss von den geförderten Organisation innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Projekts eingereicht werden.
Die einreichende Non-Profit-Organisation ist verantwortlich für die Durchführung des Projekts. Science on Stage Deutschland e.V. übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung in Bezug auf das Projekt oder dessen Durchführung. Science on Stage Deutschland e.V. haftet nicht für Schäden, Verluste, Beschädigungen oder Nichterfüllungen, die Teilnehmende oder dritte natürliche oder juristische Personen aufgrund einer Anmeldung oder bei Umsetzung eines Projekts erleiden. Science on Stage Deutschland e.V. haftet auch nicht für rechtliche Verbindlichkeiten, die Teilnehmende bei oder wegen der Durchführung des Projekts eingehen, unabhängig davon, ob die Verbindlichkeiten mit Fördermitteln eingegangen wurden.
Science on Stage Deutschland e.V. haftet nicht für Beschädigungen oder Schäden an Geräten im Zusammenhang mit, oder aufgrund der Teilnahme an, oder dem Herunterladen von Material im Zusammenhang mit dem durchgeführten Projekt.
Sollte ein Projekt, aus welchen Gründen auch immer, nicht durchgeführt werden müssen alle an den/die Antragsteller*in gezahlten Mittel an Science on Stage Deutschland e.V. zurückgezahlt werden.
Sollten nach der Durchführung des Projekts Restmittel verbleiben, ist der/die Antragsteller*in verpflichtet, dies Science on Stage Deutschland e.V. unverzüglich mitzuteilen und die Restmittel zurückzuzahlen.
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Ansprechpartnerin
Daniela Neumann